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Badereglement Hallenbad Bolligen

  1. Kinder unter 8 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung von Personen ab 18 Jahren betreten. Jugendliche unter 16 Jahren haben dieRäumlichkeiten um 18.00 Uhr zu verlassen, sofern sie nicht von Erwachsenen begleitet sind.

  2. Kinder die nicht schwimmen können, müssen von volljährigen Begleitpersonen ständig im Wasser beaufsichtigt werden. Die Personen haben sich bei Kleinkindern zudem in Reichweite aufzuhalten. Dies gilt auch für die Benutzung des Planschbeckens.

  3. Personen, die offene Wunden haben, an Hautausschlägen oder an ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen das Hallenbad nicht betreten.

  4. Es ist untersagt:
    - im Hallenbad zu rauchen
    - Schnorchel, Taucherbrillen, Spielsachen und dergleichen im Schwimmerteil des Bassins zu benutzen
    - ohne duschen ins Wasser zu gehen
    - sich als Nichtschwimmer im Schwimmerteil aufzuhalten
    - andere Personen ins Wasser zu stossen
    - von der Seite ins Becken zu springen
    - ausserhalb der Imbissecke zu konsumieren
    - Papier und andere Abfälle liegen zu lassen
    - innerhalb des Hallenbadareals Alkohol und Drogen zu konsumieren
    - Haustiere ins Hallenbad mitzunehmen
    - Musik ohne Kopfhörer zu hören (ausgenommen Kurse)
    - Wasserspritzpistolen oder Laserpointer zu benutzen
  5. Für Unfälle und Krankheiten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften oder Anordnungen entstehen, übernimmt die
    Einwohnergemeinde Bolligen keine Haftung.

  6. Wertgegenstände oder grössere Geldbeträge gehören unter Verschluss oder besser gar nicht ins Bad. Die Einwohnergemeinde Bolligen haftet nicht für Diebstähle.

  7. Jeder Badegast unterzieht sich mit dem Lösen der Eintrittskarte dieser Badeordnung sowie den Anweisungen der Bademeister/in. Als Konsequenz für schwere Widerhandlungen oder Unbelehrbarkeit wird ein begrenztes oder ein definitives Eintrittsverbot vorbehalten.

  8. Wünsche und Anregungen nimmt die Badmeister/in oder die Einwohnergemeinde Bolligen gerne entgegen. Beschwerden der Badegäste sind der Einwohnergemeinde Bolligen schriftlich zu unterbreiten.

Bolligen, im Januar 2010 Die Einwohnergemeinde

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