Friedhof Bolligen
12. Sep 2023
Aufhebung von Gräbern
Die Sicherheitskommission verfügt, gemäss Artikel 19, Absatz 1, 2 und 3 des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 3. Dezember 2001, nach Ablauf der gesetzlichen Ruhe- bzw. Konzessionsdauer, die folgenden Gräber per 29. Februar 2024 aufzuheben:
Friedhof Sonnenrain
- Grabtyp: Familiengrab Doppel
Grabnummer: 081, 130, 132, 156, 171, 172 - Grabtyp: Urnenhaingräber
Grabnummern: 535, 599, 620, 670, 719, 792, 933, 950, 954, 956, 960, 962, 969 - Grabtyp: Urnennischen
Grabnummern: 765, 802, 813, 828, 959, 964
Der Friedhofgärtner wird die Gräber im Laufe der Monate Januar und Februar 2024 aufheben.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Friedhofverwaltung, Tel. 031 924 70 22, zur Verfügung.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Gemeinderat Bolligen Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.Einwohnergemeinde Bolligen
Sicherheitskommission