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Kanton Bern: Feuerverbot im Wald sowie generelles Feuerwerksverbot – auch am 1. August

23. Jul 2026

Wichtige Mitteilung!

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angekündigten Hitzewelle gilt ab sofort im gesamten Kanton Bern ein generelles Feuerwerksverbot. Zusätzlich besteht ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand: 50 Meter). Beide Verbote gelten auch am 31. Juli und am 1. August 2026.

Generelles Feuerwerksverbot
Im gesamten Kantonsgebiet ist das Zünden von Feuerwerkskörpern – einschliesslich Kleinstknallkörpern und Raketen – sowie sämtlichen anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Dieses Verbot gilt auch ausserhalb der Feuerverbotszonen.

Ebenfalls verboten sind das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Entzünden von Höhen- beziehungsweise 1.-August-Feuern. Feuerwerke auf Seen bleiben weiterhin möglich.

Feuerverbot im Wald
Im gesamten Kanton Bern gilt zudem ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand: 50 Meter).

Feuerverbot im Detail

Aufruf zu grosser Vorsicht
Ausserhalb der Feuerverbotszonen dürfen Feuer ausschliesslich in fest eingerichteten Feuerstellen und nur mit grösster Vorsicht entfacht werden. Offene Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen, Funkenflug ist umgehend zu löschen. Bei Wind ist vollständig auf das Entfachen von Feuer zu verzichten. Wir bitten Sie, den Anweisungen der lokalen Behörden Folge zu leisten.

Planungssicherheit für den Nationalfeiertag
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben diese Massnahmen bereits jetzt beschlossen, um der Bevölkerung sowie den Veranstaltenden Planungssicherheit für den 31. Juli und den 1. August 2026 zu geben. Die Lage wird vom Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 erneut beurteilt.

Haben Sie Fragen?
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung während der ordentlichen Bürozeiten für Fragen zu den Feuerverboten zur Verfügung.

Zusätzlich ist ab 17.00 Uhr sowie an den Wochenenden eine Hotline eingerichtet:

• Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
• Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau

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