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Feuerverbot gilt ab sofort auch für die Gemeinde Bolligen

10. Jul 2026

Mitteilung

Aufgrund der anhaltend hohen Waldbrandgefahr haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das bestehende Feuerverbot auf den Verwaltungskreis Bern-Mittelland ausgeweitet.
Damit gilt das Feuerverbot ab sofort auch für die Gemeinde Bolligen.
Das Entfachen von Feuer im Wald sowie in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf verboten.
Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuerverbot konsequent einzuhalten und mit Feuer im Freien äusserste Vorsicht walten zu lassen.
Die Massnahme dient dem Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur.

Weitere Informationen: «Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter».

Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung zur Beantwortung von Fragen zu den Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung.
Ab 17.00 Uhr sowie an Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:

• Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
• Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00

Einwohnergemeinde Bolligen
Stab

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