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Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 09. Juni 2026

10. Jun 2026

Mitteilungen

150 Stimmbürger*innen oder 3.38% von insgesamt 4’432 Stimmberechtigten waren anwesend.

1. Jahresrechnung 2025
Die Jahresrechnung 2025 mit folgenden Zahlen wurde genehmigt:

Gesamthaushalt
Ertragsüberschuss CHF 1'362'240.66

Allgemeiner Haushalt
Ertragsüberschuss CHF 38'724.82

SF Wasserversorgung
Ertragsüberschuss CHF 1'396'335.88

SF Abwasserentsorgung
Aufwandüberschuss CHF -22'609.67

SF Abfallentsorgung
Aufwandüberschuss CHF -50'210.37


2. Stiftung Wohnraumbeschaffung: Fusion mit Stiftung Aespliz
Die Gemeindeversammlung hat für die Fusion mit der Stiftung Wohnraumbeschaffung mit der Stiftung Aespliz einen Kredit von CHF 750'000 genehmigt; zahlbar in fünf jährlichen Tranchen à CHF 150'000; beginnend ab 2027.



Fakultatives Referendum (Art. 11a Gemeindeverfassung Bolligen GEB)
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der amtlichen Bekanntmachung eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen.


Protokollauflage (Art. 48 GEB)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Einwohnergemeinde Bolligen
Stab / Gemeindeschreiberin

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