Bild

Gratis-Häckseldienst

19. Mär 2026

Information

Der Häckseldienst der Gemeinde Bolligen findet statt von: Montag, 30. März bis
Donnerstag, 2. April 2026

Was kann gehäckselt werden?
• Baum- sowie grober langer Sträucher Schnitt (max. Durchmesser 20 cm)
• Verholzte Gartenpflanzen und Stauden

Was kann NICHT gehäckselt werden?
• Feiner Hecken- und Sträucher Schnitt
• Wurzelstöcke

Kosten
Der Häckseldienst ist grundsätzlich gratis.
Mehrbeanspruchungen werden mit CHF 180 pro Stunde in Rechnung gestellt.
• Haushalte bis 20 Min. gratis
• Landwirts. Betriebe bis 60 Min. gratis

Bereitstellung des Häckselmaterials: Montag, 30. März 2026
(Wann bei wem gehäckselt wird, können wir leider nicht mitteilen)
• Baum-, Hecken- und Sträucher Schnitt ist zusammenzutragen und gebündelt oder in
geordneten Haufen bereitzustellen
• Gut zugänglich am Strassenrand oder Garagenvorplatz
• Ungeordnetes Material kann aus Sicherheits- und Gesundheitsschutzgründen unserer
Mitarbeiter nicht gehäckselt werden.

Entsorgung des Häckselguts
Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden, es eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Abdecken von Rabatten unter Sträuchern. Alternativ kann das Häckselgut auch mit dem biogenen Abfall entsorgt werden.

Anmeldung
Die Bauverwaltung nimmt Ihre Anmeldung gerne entgegen:
www.bolligen.ch/anmeldung-haeckseldienst oder per QR-Code (siehe unten)
Telefonisch (031 924 70 30) oder per Mail an: bauverwaltung@bolligen.ch
Anmeldeschluss: Mittwoch, 25. März 2026

QR-Code Häckseldienst

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen