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Mitteilungen aus dem Gemeinderat

08. Okt 2025

Mitteilungen

Höchstgeschwindigkeit auf der Lutertalstrasse

Auf der Lutertalstrasse gilt seit Beginn der Bauzeit des Reservoirs Mannenberg Tempo 30. Die Erfahrungen damit sind positiv. Der Verkehr fliesst ruhiger, die Sicherheit für vulnerable Personen wie Kinder und ältere Menschen und allen übrigen Verkehrsteilnehmenden hat sich spürbar erhöht. Besonders im Bereich der nahegelegenen Schul-, Alters- und Freizeiteinrichtungen bedeutet dies einen wichtigen Gewinn an Sicherheit und Lebensqualität.
Ein Gutachten, welches in Auftrag gegeben worden ist, empfiehlt die Beibehaltung von Tempo 30. Dies auch, da einige Strasseneinmündungen bei Tempo 40 die erforderlichen Sichtweiten unterschreiten würden.
Daher hat der Gemeinderat trotz der gegenteiligen Meinung der Fachgruppe Verkehr beschlossen, Tempo 30 auf der Lutertalstrasse dauerhaft einzuführen.
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass mit Tempo 30 ein nachhaltiger Beitrag zu einer sicheren und lebenswerten Umgebung im Lutertal geleistet wird.

Anpassung der Biodiversitäts-Beitragsverordnung (BBV) per 01.01.2026

Die BBV wird gezielt erweitert, um den privaten Beitrag zur Biodiversität zu stärken:

Kostenentlastung bei Fällgesuchen geschützter Bäume:
Die Gemeinde übernimmt neu 50 % der Baubewilligungsgebühren und Gutachtenkosten. Der bisherige Maximalbeitrag von CHF 300.– entfällt.

Förderung neuer Elemente:
Die Benjeshecke (Totholzhecke) wird als förderfähiges Biodiversitätselement aufgenommen. Sie ist ökologisch wertvoll, kostengünstig anzulegen und bietet Lebensraum für zahlreiche Tiere.

Finanzielle Auswirkungen:
Die Änderungen verursachen keinen zusätzlichen Personal- oder Budgetbedarf. Das bestehende Jahresbudget von CHF 20'000.– bleibt unverändert.
Mit den Anpassungen werden private Grundeigentümer*innen finanziell entlastet und gleichzeitig zusätzliche ökologische Anreize geschaffen – ohne Mehrbelastung für die Gemeindefinanzen.
Bauverwaltung, Nachkredit Überbrückungsmandat
Aufgrund einer Vakanz im Bauinspektorat hat der Gemeinderat einen Nachkredit in Höhe von CHF 42'500.00 gesprochen. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem Überbrückungsmandat offene Pendenzen abzuschliessen und damit eine Entlastung in der Bauabteilung zu bieten.

Subvention aus dem Lotteriefonds

Für die Sanierung des alten Schulhauses erhält die Einwohnergemeinde Bolligen eine Subvention von CHF 74'038.00.


Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

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