Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
19. Mai 2025
Information
Bäume, Sträucher, Hecken sowie Wiesen und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und insbesondere nachts mehr Sicherheit für alle. Infos dazu finden Sie unter: www.bolligen.ch - Verwaltung - Dokumente – 5.2 Lichtraumprofil.
Eigentümer*innen von Privatparzellen sowie Strassenanstösser*innen werden hiermit ersucht, Bäume, Sträucher, Hecken sowie Wiesen und Anpflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Heikle Stellen im Strassen- und Trottoirbereich müssen bis spätestens Mitte Juni 2025 zurückgeschnitten sein. Ein zweiter Grassschnitt ist Mitte August 2025 vorzunehmen.
Bei Nichteinhalten dieser Frist wird die Gemeinde diese Aufgabe übernehmen und die Anpflanzungen zurückschneiden lassen (Ersatzvornahme). Sämtliche Kosten werden dem Grundeigentümer jedoch in Rechnung gestellt. (Art. 73 Abs. 8, Gesetz über Bau und Unterhalt der Strassen, BSG 732.11).
Der Leiter Tiefbau (Urs Erni: 031 924 70 32) steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung, Tiefbau