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Baubewilligung

Baubewilligung
Bauverwaltung

Der Ablauf des Baubewilligungsverfahrens richtet sich nach dem Baubewilligungsdekret des Kantons Bern. In diesem werden die einzelnen Verfahrensschritte umschrieben.

Seit Dezember 2019 können Baugesuche über eBau eingereicht werden. Ab 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau im Kanton Bern obligatorisch. Das Baugesuch ist ab diesem Zeitpunkt zwingend über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen inkl. Pläne nach wie vor 2-fach in Papierform und mit den nötigen Unterschriften bei der Bauverwaltung einzureichen sind. Dies ist nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG ist in Planung.

Weitere Informationen zu eBau finden Sie unter https:www.be.ch/projekt-ebau oder erteilt Ihnen gerne auch die Bauverwaltung.

Mit folgendem Link gelangen Sie zu eBau: https://www.be.ch/ebau

Die Gemeinde Bolligen verfügt über die volle Baubewilligungskompetenz nach Art. 33 Abs. 3 des kant. Baugesetzes. Sämtliche Gesuche betreffend Hoch- und Tiefbauten, Aussen- und Strassenreklamen sowie Signalisationsangelegenheiten sind bei der Bauverwaltung einzureichen.

Probst Jonas
Sulmoni Ester

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