Parkieren in Bolligen

Im September 2014 traten betreffend dem Parkieren in Bolligen verschiedene Neuerungen in Kraft.
Dazu gehören das Parkplatzbewirtschaftungsreglement (PBR) sowie die Parkplatzbewirtschaftungsverordnung (VPBR) mit Anhang, welcher Details zur Parkplatzsituation enthält.

Parkieren leicht gemacht!

Parkieren in Bolligen ganz ohne Parkkarte, Vignette oder Bargeld. Dank Parkingpay läuft die Parkbewilligung neu über das Kontrollnummernschild - eine Vignettenpflicht entfällt. Alles was Sie dafür brauchen, ist ein Benutzerkonto bei Parkingpay.ch. Einmal eingeloggt kann das Parkieren schon fast losgehen. Mit der App von Parkingpay.ch können Sie Parkvorgänge starten und wieder beenden. Sollten Sie eine Monats- oder gar Jahresbewilligung benötigen, so ist der Gang zur Gemeinde unumgänglich.

Beantragung einer Parkbewilligung


Tagesbewilligung bzw. Start – Stopp Funktion

Mit der neuen Parkingpay-App können Sie sich mittels Benutzerkonto anmelden. Befinden Sie sich auf dem P+R Parkplatz in der kleinen Fellmatt oder an der Bolligenstrasse 110, so ist die Start – Stopp Funktion möglich.

Drücken Sie einfach bei Ankunft die „Play“-Taste und schon misst die App die Zeit. Vergessen Sie nicht, vor der Wegfahrt den Parkvorgang in der App wieder zu beenden. Ihrem Benutzerkonto wird der Betrag fürs Parkieren automatisch belastet.

Monats- und Jahresbewilligung beantragen

Um eine Monats- oder Jahresbewilligung zu beantragen ist das Gesuchsformular ausgefüllt mit einer Kopie des Fahrzeugausweises bei den Öffentliche Sicherheit einzureichen. Je nach Zone sind dem Gesuch weitere Unterlagen beizulegen. 

Nachdem das Gesuch geprüft wurde, wird Ihnen die Parkbewilligung auf das Kontrollnummernschild geladen. Die Gebühren sind bei einer erstmaligen Bewilligung bar oder mit Karte am Schalter zu bezahlen.

Parkbewilligung verlängern

Verlängerungen sind über die Parkingpay-App oder am Schalter der Einwohnerdienste möglich. Bei Verlängerung über die App, wird dem Benutzerkonto der Betrag direkt abgezogen. Bei einer Erneuerung am Schalter, sind die Gebühren bar oder mit Karte zu begleichen.

Voraussetzungen für eine Parkbewilligung 

Blaue Zonen (Art. 4 Abs. 3 PBR + Art. 5 VPBR)

1. Monats- und Jahresbewilligung

  • Anwohner einer Parkzone, die nicht über genügend private Parkplätze verfügen

  • Arbeitnehmer einer Parkzone, die beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind und für die keine Firmenparkplätze zur Verfügung stehen

  • Geschäftsbetriebe einer Parkzone, die über keine oder nicht genügend private Parkplätze verfügen

  • In der ganzen Gemeinde Bolligen tätige Geschäftsbetriebe mit begründetem Nachweis zum Bezug einer Parkbewilligung

2. Tageskarten

  • Besucher mit vorübergehendem Aufenthalt bei Anwohnern

Park + Ride–Anlage (Art. 4 Abs. 5 PBR + Art. 7 VPBR)
  • Benützer des öffentlichen Verkehrs mit Wohnsitz in Bolligen oder auswärts

  • Arbeitnehmer der Parkzone, die beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind und für die keine Firmenparkplätze zur Verfügung stehen

Bezahlen mit dem Smartphone

Bei Parkplätzen mit dem Parkingpay-Symbol an der Parkplatzsignalisation können Sie ohne Bargeld parkieren.

  1.  In der Parkingpay-App den Standort sowie die Zone wählen

  2. Wählen Sie „Parkvorgang starten“

  3. Bei Rückkehr in der Parkingpay-App den Parkvorgang beenden



Kontakt

Einwohnergemeinde Bolligen
Öffentliche Sicherheit
Hühnerbühlstrasse 3
3065 Bolligen

Telefon: 031 924 70 20
schrhtbllgnch

Standorte Blaue Zone Anzahl Parkplätze
Badhausstrasse 2
Burgerstrasse 0
Einschlagstrasse 10
Gerenstrasse 0
Kirchstrasse 3
Kistlerstrasse 12
Sonnenrain 13
Sonnhalde 5
Kistlerstrasse/Dorfmärit 7
Standorte Weisse Zone Anzahl Parkplätze
Altes Schulhaus 18
Rückhaltebecken, Lutertalstrasse 11
Schulanlage Lutertal, Lutertalstrasse 52 19
Standort Park+Ride Anlagen Anzahl Parkplätze
Kleine Fellmatt 57
Bolligenstrasse 110 8
Parkbewilligung Blaue Zone Preis
Tagesbewilligung CHF 8.--
1 Monat CHF 25.--
1 Jahr CHF 300.--
Einzeltickets Park+Ride Anlage Preis
0 - 4 Stunden CHF 3.--
Jede weitere Stunde CHF -.50
1 Tag CHF 6.--
Jeder weiterer Tag CHF 6.--
Parkbewilligung Park+Ride Anlagen (Wohn- od. Arbeitsort Bolligen) Preis
1 Monat CHF 30.--
1 Jahr CHF 300.--
Parkbewilligung Park+Ride Anlagen (Auswärtiger Wohnsitz) Preis
1 Monat CHF 45.--
1 Jahr CHF 450.--
 

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