Freizeit und Kultur

Die Kultur- und Sportkommission unterstützt Kultur, Sport und Freizeit in Bolligen

Einerseits erhalten Bolliger Vereine einen alljährlichen Unterstützungsbeitrag "à fond perdu".

  • Andererseits spricht die Kultur- und Sportkommission Beiträge an
  • Kulturelle Anlässe innerhalb der Gemeinde Bolligen
  • Sportanlässe mit Durchführungsort Bolligen
  • Spezielle Projekte von Bolliger Vereinen auch ausserhalb der Gemeinde
  • Spezielle Projekte von Einzelpersonen oder Gruppierungen

Grundsätze:

  • Der Verein muss in der Gemeinde Bolligen beheimatet sein
  • Das Projekt muss in direktem Bezug zu Bolligen stehen
  • Einzelpersonen oder Gruppierungen ohne Vereinscharakter müssen Einwohner Bolligens sein
  • Die Kommission kann Beiträge mit weiteren Bedingungen verknüpfen, wie z.B. einem öffentlichen Auftritt in Bolligen

Gesuche sind zusammen mit einem Budget zu richten an:

Kultur- und Sportkommission

Abteilung Bildung und Kultur

Hühnerbühlstrasse 5

3065 Bolligen

031 924 70 25

bildung-kultur@bolligen.ch

 

 

Die Genossenschaft EvK fördert Kultur, Sport und Freizeit

Haben Sie ein Geschäft eröffnet und damit neue Arbeitsplätze geschaffen? Sind Sie eine Institution/Organisation, die im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich tätig ist? Dann sind Sie bei uns richtig, denn wir haben Geld, das wir unter gewissen Umständen an Sie weiterleiten können...

Die Genossenschaft EvK stellt der Einwohnergemeinde Bolligen jährlich einen Beitrag von Fr. 48'000.- für die Wohlfahrt der Bevölkerung von Bolligen zur Verfügung. Wir vergeben das Geld im Sinne der Statuten der EvK für folgende Zwecke:

  • zur Wirtschaftsförderung, z.B. als Starthilfe für Projekte, die Arbeitsplätze schaffen
  • als Unterstützung in den Bereichen Freizeit, Sport und Kultur
  • als Vergabung an sozial tätige Institutionen/Organisationen

Es werden nur einmalige Anlässe und ausserordentliche Projekte unterstützt, die nicht bereits über den Voranschlag der Gemeinde finanziert werden.

Fühlen Sie sich angesprochen? Wenn ja, verlangen Sie die Gesuchsunterlagen bei der Finanzverwaltung Bolligen (031 924 70 40) oder laden Sie diese herunter. Weitere Informationen finden Sie unter www.genossenschaft-evk.ch oder www.bern-ost.ch.

Das Gesuch ist einzureichen bei: Finanzverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen. Ein Ausschuss entscheidet über das Gesuch und legt den Beitrag fest.

 

Antragsformulare Wirtschaftsförderung (PDF)

Antragsformulare Freizeit, Sport, Kultur (PDF)

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© Einwohnergemeinde Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, Postfach, CH-3065 Bolligen, Telefon: +41 031 924 70 70, Telefax +41 031 924 70 71