Triponez Philippe
Siegelungsbeamter
031 924 70 60
philippe.triponez@bolligen.ch
Aufgaben
Gemäss Art. 8 der Verordnung über die Errichtung des Inventars vom 18.10.2000 ist in jedem Todesfall ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Die Protokollaufnahme hat innert 7 Tagen seit Eintritt des Todes zu erfolgen.