Aufgaben und Dienstleistungen
Das Mietamt steht allen MieterInnen und VermieterInnen für mietrechtliche Fragen zur Verfügung.
-
Vertragsabschluss, Vertragsauflösung
-
Heizungs- und Nebenkostenabrechnung
-
Wohnungsübernahme und -abgabe
-
Mietzinshinterlegung
Als Schlichtungsbehörde ist es zuständig für:
-
Erstreckung des Mietverhältnisses bei Kündigung
-
Anfechtung der Kündigung
-
Anfechtung des Mietzinses
