AHV - aufmerksam - hilfsbereit - vertrauenswürdig
Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) und berät Sie gerne in folgenden Gebieten der Sozialversicherung:
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Beiträge:
- Anmeldung von nichterwerbstätigen, selbständigerwerbenden Personen und Arbeitgebenden (welche nicht einer Verbandsausgleichskasse angeschlossen werden)
- Festsetzung, Abrechnung und Bezug der persönlichen und paritätischen (Lohn-) Beiträge an die AHV / IV / EO / ALV / FAK/FLG
- Überwachung der Versicherungspflicht im Rahmen des UVG und BVG
- Versicherungsausweis AHV-IV
- Auszug aus dem individuellen Konto (IK)
- Einkommensteilung (Splitting) bei Scheidung
- Anrechnung von Betreuungs- und Erziehungsgutschriften
Leistungen:
- Anmeldung von Alters- und Hinterlassenenrenten, Hilflosenentschädigungen und Hilfsmittel
- Flexibles Rentenalter
- Rentenvorausberechnung
Invalidenversicherung (IV)
- Anmeldung zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung
Erwerbsersatzordnung (EO)
- Erwerbsausfallentschädigungen für Dienstleistende und bei Mutterschaft
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL)
- Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen
- Krankheits- und Behinderungskosten
- Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch auf Ergänzungsleitungen.
Anspruch?
Kinderzulagen für die Arbeitnehmenden im Gewerbe (KZ)
Familienzulagen in der Landwirtschaft (FZ)
Merkblätter und Formulare
Zu den einzelnen Gebieten stehen Ihnen auch Merkblätter und Formulare aus dem Internet zur Verfügung.
Nützliche Links
AHV/IV-Institution
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Vollzug Sozialversicherung
Bundesamt für Sozialversicherung
Pro Senectute Schweiz
Pro Senectute Region Bern
BVG-Auskünfte
Prämienverbilligung gemäss KVG
