Meldepflicht für Schweizerinnen und Schweizer
Wer in unsere Gemeinde zieht, hat sich innert 14 Tagen persönlich anzumelden.
Mitzubringen sind:
- Heimatschein
- Familienausweis oder Familienbüchlein
- AHV-Nummer
Als Bestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Niederlassungsausweis.
Gebühr Fr. 14.-
Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige
Wer in unsere Gemeinde zieht, hat sich innert 8 Tagen persönlich anzumelden.
Zuzug aus dem Ausland (EU/EFTA-Staaten)
Mitzubringen sind:
- Pass
- 1 Passfoto
Zuzug aus dem Ausland (Drittstaaten)
Mitzubringen sind:
- Pass
- Ermächtigung zur Visumerteilung für die Schweizer Vertretung
- 1 Passfoto
Zuzug innerhalb der Schweiz
Mitzubringen sind:
- Pass
- Ausländerausweis
- AHV-Nummer
- Familienausweis oder Familienbüchlein (verheiratete Personen)
