Zivilstandsänderungen

Geburt
Die Geburt eines Kindes wird der Einwohnerkontrolle Bolligen durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Die Einwohnerkontrolle wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

 

Heirat
Diese Zivilstandsänderung bewirkt, dass die bisherigen Heimatscheine, ungültig geworden sind. Die Einwohnerkontrolle informiert Sie über das weitere Vorgehen.

 

Scheidung
Die Meldung erfolgt durch das Zivilstandsamt. Die Einwohnerkontrolle informiert Sie über das weitere Vorgehen.

Ehefrau:
Feststellung der Namensführung nach der Scheidung (Frist 1 Jahr).

 

  • Beibehaltung des bisherigen Namens: der neue Heimatschein kann sofort bestellt werden.
  • Wiederannahme des ledigen Namens: es muss beim Zivilstandsamt Bern eine Namenserklärung abgegeben werden. Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:

          - Scheidungsurteil

          - Pass

          - Niederlassungsausweis

          - Familienschein (vorgängig beim Heimatort anfordern)

 

Anschliessend kann beim Heimatort der neue Heimatschein bestellt werden.


Familienausweis
Bei der Heirat wird der Familienausweis (früher Familienbüchlein) vom Zivilstandsamt des Trauortes ausgestellt.
Nachträgliche Änderungen im Familienausweis werden vom Zivilstandsamt des Heimatortes vorgenommen.

Zurück | Seitenanfang | Seite drucken
© Einwohnergemeinde Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, Postfach, CH-3065 Bolligen, Telefon: +41 031 924 70 70, Telefax +41 031 924 70 71