Meldepflicht Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Die Abmeldung hat wenn möglich persönlich, spätestens am Wegzugstag, bei der Einwohnerkontrolle zu erfolgen.
Mitzubringen ist:
- Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag bei der Fremdenkontrolle zu erfolgen.
Mitzubringen ist:
- Ausländerausweis
