Wegzug

Meldepflicht Schweizer Bürgerinnen und Bürger

 

Die Abmeldung hat wenn möglich persönlich, spätestens am Wegzugstag, bei der Einwohnerkontrolle zu erfolgen.

 

Mitzubringen ist:

  • Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)

 

Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige

 

Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag bei der Fremdenkontrolle zu erfolgen.

 

Mitzubringen ist:

  • Ausländerausweis
Zurück | Seitenanfang | Seite drucken
© Einwohnergemeinde Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, Postfach, CH-3065 Bolligen, Telefon: +41 031 924 70 70, Telefax +41 031 924 70 71