Schulzahnpflege

Ab dem Schuljahr 2002/2003 ist die Schulzahnpflege ganz den Gemeinden unterstellt. Der Koordinationsausschuss Schulen Bolligen hat folgendes neues Vorgehen festgelegt:

 

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die nach wie vor obligatorische Reihenuntersuchung vorzunehmen:

 

a) Sie lassen Ihr Kind von einem privaten Zahnarzt untersuchen

  • Der Zahnarzt stellt Ihnen für die Untersuchung Rechnung. Die Gemeinde übernimmt auf Ihren Antrag die Untersuchungskosten auf der Basis von 8.5 Taxpunkten im Betrag von momentan Fr. 2.80. Sie erhalten also Fr. 23.80 zurückvergütet. Die Rückvergütung kann niedriger ausfallen als die Rechnungsstellung, wenn Ihnen der Zahnarzt einen anderen Taxpunktwert verrechnet.
  • Die Zahnkarte bleibt bis Ende Januar bei Ihnen. Auf diesen Termin verlangt die Klassenlehrkraft die Zahnkarte oder eine durch den Privatzahnarzt ausgestellte Bestätigung über die Kontrolluntersuchung und leitet die Kontrollliste an die Schulzahnpflegeleiterin/den Schulzahnpflegeleiter weiter. 
  • Wer bis zum 31. Januar keine Kontrolluntersuchung nachweisen kann, wird automatisch zur Reihenuntersuchung durch den Schulzahnarzt/die Schulzahnärztin aufgeboten.

 

b) Reihenuntersuchung durch den Schulzahnarzt/die Schulzahnärztin

  • Die Reihenuntersuchung ist kostenlos, wird aber durch einen/eine, durch ein Rotationsprinzip bestimmten Schulzahnarzt/Schulzahnärztin vorgenommen. Sie haben also keine freie Zahnarztwahl. Der Schulzahnarzt/die Schulzahnärztin stellt direkt der Gemeinde Rechnung.
  • Die Schulzahnpflegeleiterin/der Schulzahnpflegeleiter erstellt eine Liste mit allen Kindern, welche an der Reihenuntersuchung teilnehmen.
  • Die Reihenuntersuchungen finden klassen- oder schulhausweise zwischen Sport- und Frühlingsferien statt.

Nach den Reihenuntersuchungen erhalten alle Eltern die Zahnkarten zur Aufbewahrung zurück. Ist eine Behandlung nötig, so leiten die Eltern die Zahnkarte dem Zahnarzt ihrer Wahl weiter und vereinbaren einen nächsten Termin. Nach Abschluss der Behandlung stellt dieser den Eltern (neu) direkt Rechnung.

 

Gesuche um Übernahme der Untersuchungskosten sowie um Beiträge an Behandlungskosten richten Sie an die Abteilung Bildung und Kultur der Gemeinde Bolligen.

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