Baupolizei

Das Gemeindebaureglement Bolligen können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Bauverwaltung

 

Aufgabenbereich

  • Baueinstellungen
  • Wiederherstellungen
  • Benützungsverbote
  • Ersatzvornahmen
  • Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung
  • Aufsicht über Einhaltung der Bauvorschriften
  • Arbeitssicherheit und -hygiene
  • Baukontrollen

Brandschutz

Feueraufseher der Gemeinde Bolligen ist Gerhard Streit, Kaminfegermeister und Brandschutz-Sachverständiger bei der

Gebäudeversicherung Bern, Tel. 031 932 04 84. Er steht Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

 

Sicherheitsangelegenheiten

Die Sicherheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Unser bfu-Sicherheitsdelegierter Peter Gerber (Tel. 031 924 70 33) berät Sie gerne.
Mehr Informationen zum Thema Unfallverhütung finden Sie unter www.bfu.ch.

 

Bäume und Sträucher / Einfriedungen

Das sogenannte zivilrechtliche Bauwesen, unter das auch die Pflanzabstände und die nachbarrechtlichen Bauabstände fallen,

ist im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch Art. 79 (EGzZGB) geregelt.

Im Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 687 (ZGB) ist das Kapprecht sowie das Anries geregelt.

Diese Bestimmungen sind in der Broschüre Abstandsvorschriften zusammen gefasst. Die Broschüre kann auch bei der Bauverwaltung Bolligen bezogen werden.

Bei Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht muss das zivilrechtliche Klageverfahren beschritten werden.

Zurück | Seitenanfang | Seite drucken
© Einwohnergemeinde Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, Postfach, CH-3065 Bolligen, Telefon: +41 031 924 70 70, Telefax +41 031 924 70 71