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Bei Wahlen erfolgt die Koordination der Plakatständer für Wahlwerbung durch die Gemeindeschreiberei. Bei 6 Parteien stehen je 4 Ständer zur Verfügung. Temporäre Reklamen - wie dies bei Wahlen der Fall ist - dürfen maximal während 6 Wochen vor Beginn der Wahlen bis längstens 5 Tage danach aufgestellt werden. An schützens- oder erhaltenswerten Gebäuden oder in ihrer Umgebung sowie in Ortsbildschutzgebieten dürfen keine Reklamen angebracht werden. Eine Rückfrage bei der Bauverwaltung empfiehlt sich. |
